Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003

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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - L 5 KR 144/03   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - L 5 KR 144/03 (https://dejure.org/2005,14029)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.09.2005 - L 5 KR 144/03 (https://dejure.org/2005,14029)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. September 2005 - L 5 KR 144/03 (https://dejure.org/2005,14029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zukünftige Versorgung mit dem Medikament Cabaseril nach ärztlicher Verordnung im Wege des off-label-use; Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei Verschreibungspflicht; Erforderlichkeit der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - L 5 KR 144/03
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Die Voraussetzungen eines sog. off-label-use im Sinne der Entscheidung des BSG vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R = BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 = BSGE 89, 184-192) seien erfüllt.

    Er ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn das Fertigarzneimittel nicht über die nach dem Arzneimittelrecht erforderliche Zulassung verfügt (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 3, 5) oder wenn es in einem Anwendungsgebiet eingesetzt wird, für das es nicht zugelassen ist (so grundsätzlich BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8).

  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94

    Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - L 5 KR 144/03
    Er ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn das Fertigarzneimittel nicht über die nach dem Arzneimittelrecht erforderliche Zulassung verfügt (BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 3, 5) oder wenn es in einem Anwendungsgebiet eingesetzt wird, für das es nicht zugelassen ist (so grundsätzlich BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 8).
  • BSG, 04.01.2005 - B 1 KR 81/03 B

    Kostenübernahme im Arzneimittelbereich bei neuen Behandlungsmethoden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - L 5 KR 144/03
    Dementsprechend hat das BSG in seinem Beschluss vom 04.01.2005 (B 1 KR 81/03 B) ausgeführt, dass die Krankenkassen zwar auch bei seltenen lebensbedrohenden Krankheiten im Arzneimittelbereich nur Leistungen gewähren müssten, die einem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und bei denen ein Mindestmaß an Arzneimittelsicherheit und -wirksamkeit gewährleistet sei.
  • SG Düsseldorf, 08.08.2017 - S 27 KR 698/17

    Kein Cannabis bei anderweitigen Therapieoptionen

    Bei der beim Antragsteller vorliegenden Krankheiten Polyarthritis und Morbus Bechterew dürfte es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln, denn es handelt sich um Dauererkrankungen, die in Folge ihrer Auswirkungen den Antragsteller nachhaltig bei seinen Alltagsaktivitäten behindern (vgl. LSG NRW Urteil vom 20.09.2005, AZ: L 5 KR 144/03).
  • SG Aachen, 07.11.2006 - S 13 KR 20/06

    Krankenversicherung

    Der Kläger verweist auf eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 05.07.2006, verschiedene Berichte über die Behandlung mit Dronabinol sowie auf das Urteil des LSG NRW vom 20.09.2005 (L 5 KR 144/03) und das Urteil des BSG vom 04.04.2006 (B 1 KR 7/05 R).

    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des LSG NRW vom 20.09.2005 (L 5 KR 144/03) beruft, ist dieses nicht rechtskräftig geworden; das BSG hat die Entscheidung des LSG durch Urteil vom 26.09.2006 (B 1 KR 27/05 R) aufgehoben und darin - sowie in zwei weiteren Urteilen vom selben Tag (B 1 KR 14/06 R und B 1 KR 15/06 R) - entschieden, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Versorgung mit einem zugelassenen Arzneimittel (Cabaseril(R)) zur Behandlung einer Erkrankung (hier: restless legs syndrom), für die es keine Zulassung besitzt - so genannter Off-Label-Use - hat, wenn die zu behandelnde Krankheit nicht lebensbedrohlich oder regelmäßig tödlich verlaufend ist.

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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - L 5 KR 144/03   

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https://dejure.org/2003,34867
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - L 5 KR 144/03 (https://dejure.org/2003,34867)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.07.2003 - L 5 KR 144/03 (https://dejure.org/2003,34867)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - L 5 KR 144/03 (https://dejure.org/2003,34867)
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